Gemeinfrei

Bezeichnung eines Werkes, für welches kein Urheberrecht existiert oder das (einstmals existierende) Urheberrecht erloschen ist.  Das heißt, dass die Nutzung bzw. Verwertung des Werkes für jede Person zulässig ist (Public Domain). Generell gilt, dass das Urheberrecht eines Werkes 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers entfällt.

Das gilt z.B. für einen Großteil des historischen Kartenbestandes der Stabi.

Die Digitalisate in den Digitalisierten Sammlungen der Stabi sind gemeinfrei.

 

 

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