Augenscheinkarte

Kartographische, auch kunstvolle Aufzeichnung bzw. Skizze, welche im richterlichen Auftrag erstellt, örtliche Gegebenheiten bzw. Rechtsverhältnisse (z.B. Eigentum) widerspiegelt.  Ab dem 16./17. Jahrhundert diente sie als Teil der Gerichtsakte oder Beweismittel innerhalb eines Rechtsstreites. Augenscheinkarten gehören – in Verbindung mit der Aufbewahrung dazugehörigen Schriftgutes – tendenziell eher zum Bestand von Archiven.

Die Stabi hat nur sehr wenige Augenscheinkarten, z.B.: https://stabikat.de/Record/1002508282

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