Landesaufnahme
Planmäßige und systematische Vermessung und Kartierung eines Herrschaftsbereiches oder Staates. Sie beinhaltet die Festlegung einer einheitlichen geometrischen bzw. geodätischen Grundlage sowie einheitliche Erfassungs- und Darstellungsvorschriften zur Herstellung von Messtischblättern bzw. topographischen Karten (Landeskartenwerke).
Als sogenannte Erste Landesaufnahme gilt die Josephinische Landesaufnahme (ab 1760), später folgen u.a. die Kurhannoversche-, Bayrische-, oder auch die Württembergische Landesaufnahme. Zwischen 1830 und 1865 wird Preußen erstmalig systematisch vermessen. Im Ergebnis der Preußischen Uraufnahme entstanden handgezeichnete Urmesstischblätter im Maßstab 1:25.000. Sie bilden bis heute die Grundlage für den einheitlichen Blattschnitt des topographischen Kartenwerkes Deutschlands.
Handzeichnungen der Preußischen Urmesstischblätter.
Die Stabi beherbergt zahlreiche handgezeichnete Landesaufnahmen des 18. und 19. Jahrhunderts, darunter über 2000Heute sind die Landesvermessungsverwaltungen für die Grundlagenvermessung sowie die kontinuierliche Fortführung (Aktualisierung) und Ableitung der topographischen Landeskartenwerke (bis zum Maßstab 1:100.000) zuständig. Siehe auch ATKIS.
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